Termine

Terminvereinbarung

Termine werden nach Anmeldung ausschließlich individuell vergeben. Nehmen Sie bitte Kontakt auf: Schreiben Sie eine E-Mail (Kontaktformular) oder rufen Sie an (Anrufbeantworter). Ich werde Sie dann auf gleichem Wege schnellstmöglich kontaktieren. 

Auch wenn Sie minderjährig (unter 18 Jahre alt) sind, haben Sie – die nötige Reife z.B. ab dem 16. Lebensjahr vorausgesetzt – dennoch das Recht, sich auch ohne vorherige Erlaubnis der Sorgeberechtigten für eine Therapie anzumelden und es gilt in der Therapie inhaltlich eine ärztliche Schweigepflicht gegenüber den Sorgeberechtigten, solange nicht akute Gefahr für Jemandes Leib und Leben droht.

Da ein rechtsgültiger Vertrag jedoch an gewisse Bedingungen (z.B. Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit) geknüpft ist und auch ein Honorar als Selbstzahler (z.B. mit Einreichung der Honorarrechnung bei einer Krankenversicherung) zu entrichten ist, macht es immer Sinn, die/den Sorgeberechtigten und Hauptversicherten von Minderjährigen zu informieren und deren Einverständnis vor der Leistungserbringung einzuholen, das ich mir als Leistungserbringer dann schriftlich bestätigen lasse. Während der Therapie werden wir uns darüber einig, was die Sorgeberechtigten wissen dürfen oder auch sollen und was gegebenenfalls (noch) nicht. 

Verhinderung

Im Verhinderungsfall muss ein Termin mindestens 48 h (Werktage ohne Samstag, Sonntag, Feiertage) vorher telefonisch abgesagt werden. Sonst muss der Termin auch dann berechnet werden, wenn er nicht wahrgenommen wird, weil es nicht möglich ist, diesen Termin in dieser kurzen Zeit neu zu vergeben.

Information über Praxisschließungszeiten

Ist die Praxis (außer am Wochenende) über eine längere Zeit geschlossen, sodass in dieser Zeit keine Termine möglich sind, erscheint auf dieser Homepage ein Hinweis. 

Honorar

Selbstzahler und Privatversicherte

Für meine privatärztliche Tätigkeiten berechne ich Ihnen ein Honorar gemäß der jeweils aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ. Das Stundenhonorar beträgt ab 120 € (Einzelsitzung). Dazu erhalten Sie eine schriftliche Rechnung mit Rechnungskopie und überweisen anschließend in der genannten Frist den geschuldeten Betrag auf das angegebene Konto. 

Als Leistungsnehmer schulden Sie mir den darin genannten Betrag in jedem Fall als Selbstzahler, auch wenn keine Krankenversicherung eintritt. Sie können die Rechnung jedoch in aller Regel bei Ihrer privaten Krankenversicherung und Ihrer Beihilfe einreichen. Zu diesem Zweck muss auf der Rechnung eine Diagnose angegeben werden, die die Behandlung indizierte.

Bei Mahnungen wegen Zahlungsverzug können Mahn- und Portogebühren fällig werden.

Haben Sie Zweifel, ob die Versicherung Ihnen das Honorar für meine privatärztliche Tätigkeit rückvergütet, wenn Sie z.B. älter als 21 Jahre alt sind und nicht eines Ihrer eigenen Kinder Patient_in ist, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und klären Sie dies ab. 

Gesetzlich Versicherte in meiner Praxis

Wenn Sie gesetzlich versichert sind (gesetzliche Krankenversicherung, z.B. Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen), können Sie nur unter bestimmten Umständen privatärztliche Behandlung bzw. Psychotherapie zulasten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen. Z. B. müssten Sie zuvor Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie trotz mehrfacher Versuche bei mehreren Psychotherapeuten und Ärzten Ihres Versorgungsgebietes im Bereich der zuständigen KV keinen Termin in einer angemessenen Frist erhalten können. Dann haben Sie unter Umständen Anrecht auf eine privatärztliche Ersatzbehandlung. Klären Sie dies bitte auch vorher mit Ihrer Krankenkasse. 

Weitere fachärztliche Versorger auch für gesetzlich Versicherte 

Im Versorgungsgebiet Wilhelmshaven, Landkreis Friesland und Landkreis Wittmund können gesetzlich Versicherte alle Arten Kinder- und Jugendpsychiatrischer Leistungen über die Institutsambulanz und Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie des Klinikums Wilhelmshaven erhalten (Anmeldung telefonisch unter 04421/7782900 im Sekretariat der Institutsambulanz). Hier gibt es auch eine Rufbereitschaft für unerwartete und bedrohliche Krisen.

Zudem ist im Versorgungsgebiet eine weitere Fachärztin mit Kassenzulassung, Frau Helga Liebner, in Wilhelmshaven niedergelassen. Die Kontaktdaten zu Psychotherapeut_innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_innen Ihres Versorgungsgebietes entnehmen Sie bitte dem Internet oder der Telefonauskunft und erfragen Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Hausbesuche

Für Hausbesuche (ausnahmsweise) gelten gesonderte Bedingungen und Kosten.

Leistungen außerhalb des GOÄ-Kataloges

Für Systemische Beratung, Paartherapie (wenn die mitversicherten Kinder nicht Patienten sind), pferdegestütztes Coaching für Einzelpersonen und gutachterliche Tätigkeiten gelten jeweils Stundenhonorare, die 120 € betragen, aber nach den Anforderungen variieren können. Sprechen Sie mich bitte zuvor auf die Modalitäten an und nehmen Sie Kontakt auf.  

Bei Teamsupervision, Supervisionen für Institutionen und Fort- und Weiterbildungen sind die Honorare individuell zu vereinbaren.